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UWG-Antrag sollte Eltern künftiger Erstklässler helfen

Aber Verwaltung und CDU/SPD/FDP riskieren lieber Chaoswiederholung

Anfang Februar 2017 überraschte die Verwaltung die politischen Gremien mit einem heiklen Problem: Bei den alljährlichen Anmeldungen der Erstklässler zu den beiden Grundschulen wurden aus Kapazitätsgründen 9 Schüler in der Wichernschule abgelehnt, obwohl sie zur Gangolfschule einen erheblich längeren Schulweg haben. Der Schulausschuss sollte die Entscheidung des Rates vorbereiten, ob als Lösung die Zweizügigkeit an der Gangolfschule im nächsten Schuljahr gefährdet werden sollte. Damit wäre ein früherer Ratsbeschluss auf ungefähre Gleichverteilung der Schüler zumindestens zeitweilig aufgehoben worden. Das konnte schulpolitisch nicht in Frage kommen.

Die betroffenen Eltern wandten sich mit einem offenen Brief an die Fraktion und wiesen darauf hin, dass es ihnen i.w. um den längeren Schulweg ginge: Je länger der Schulweg, desto größer sei die Gefahr für die Kinder. Das leuchtet ja ein. Auf Einladung der UWG kamen einige Elternvertreter auch zu einer Fraktionssitzung und informierten genauer. Aber da sich alle von der Situation einer extrem schiefen Verteilung der Schülerwohnadressen hatten überraschen lassen, waren Hauptausschuss und Rat die Hände gebunden. Man dürfe nur über die Mehrzügigkeit der Schulen entscheiden, sonst nichts, beschwor Bürgermeisterin Schemmann die Gremienmitglieder immer wieder. Dass Probleme nicht am festgefahrenen Ende, sondern gleich bei ihrer Absehbarkeit zu lösen sind, wurde nicht gelernt.

Dem trug aber der Antrag der UWG für die kommenden Jahre Rechnung: Da die Entfernung von Wohnadresse zur Schule mit einiger Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, wo die jeweiligen Eltern ihre Kinder anmelden, konnte das Absehen einer abermaligen extremen Ungleichverteilung der Wohnadressen in Bezug auf die Schulen ein frühzeitiges Warnsystem darstellen. Dazu müssten nur die Geburtsjahre und Wohnadressen der Kinder erhoben werden. Die UWG bot sogar an, die Date selbst auszuwerten und dem Rat vorzulegen, wenn die Verwaltung sich dieser Arbeit nicht gewachsen fühlte.

Aber darum ging es dann in den befremdend erregten Stellungnahmen von Frau Schemmann, Teilen der CDU, der SPD und der FDP gar nicht. Bei einem solchen Beschluss könnte ja an der Verwaltung etwas von den Vorwürfen der Eltern hängenbleiben, sie hätte im Vorfeld schon der jetzigen Situation nicht alles getan! Da wurde an der Unzuverlässigkeit der Daten herumgemäkelt, ein Chaos beschworen, wenn die Eltern frühzeitig gewarnt würden ... Als ob bei einem Wegducken bis zum Zeitpunkt nach der Anmeldung das Chaos im Nachhinein nicht garantiert noch größer würde! - Einzig die Grünen und anfangs auch noch der eine oder andere CDU-Vertreter fanden den Antrag einsichtig.

Dann wurde von der Verwaltung die (rechtlich sehr zweifelhafte) Reißleine gezogen: Die Daten würden den UWG-Ratsmitgliedern schon aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt. Das hieß: Die Verwaltung wollte die Auswertung nicht machen, die UWG sollte nicht dürfen. Nochmal Klartext: Die UWG wurde daran gehindert, den Eltern künftiger Erstklässler zu helfen, indem schon bei Absehen eines Zuordnungsproblems nach Lösungen gesucht wird. Das wurde dann gegen die 5 Stimmen der UWG und der Grünen beschlossen, indem der Antrag niedergestimmt wurde.

So ist das, wenn ein guter Vorschlag leider von der UWG kommt, da muss man ja dagegenstimmen! Diesen Eindruck mussten die Interessenten im Zuhörerraum mal wieder mit nach Hause nehmen.

Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 6. April 2017 unter dem Titel Glaskugel oder Fernrohr?
Unsere klare Antwort: Fernrohr!


Nachtrag: Dem Rat vorgelegte Begründung des Antrags

"Die Grundschulen, der Schulträger und die Eltern sollten künftig nicht wie in diesem Jahr von extremen Verhältnissen der jeweiligen Anmeldezahl bei den beiden Grundschulen überrascht werden, damit rechtzeitig den dadurch entstehenden Problemen entgegengearbeitet werden kann.

Die Erhebung kann auch noch zu einer Beurteilung beitragen, ob eine Notlösung für die 2017 betroffenen ca. 8 Kinder (etwa durch eine Sonderbeförderung) als einmalig akzeptabel ist, oder ob sich bei einer Gleichverteilung auf die Grundschulen auch in den kommenden Jahren teilweise extreme Schulweglängen mit entsprechend erhöhter Gefährdung ergeben werden. Ferner zu einer Beurteilung, ob für die Grundschulen jeweils eine Ein-, Zwei- oder Dreizügigkeit absehbar oder möglich sein wird.

Sollte der zusätzliche Arbeitsaufwand ein Hindernis sein, bietet die UWG an, die Auswertung der Schulwege nach einem einfachen Verfahren zur Abschätzung des kürzesten Schulweges auf Grund der Wohnadresse durchzuführen. Da Namen nicht erforderlich sind und Adressen nicht weitergegeben werden, sollte der Datenschutz unberührt sein.

gez. Ludwig Reichert, Fraktionsvorsitzender"

Seitengestaltung / verantwortlich: Rudolf Fischer <fischru@uni-muenster.de> 2017-04-06